Das Wichtigste auf einen Blick.

Gründungszuschuss
Ein Gründungszuschuss wird von der Arbeitsagentur für Existenzgründer gefördert. Die Förderung können sowie Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) Bezieher als auch Angestellte und Arbeiter beantragen, falls ein Anspruch auf ALG 1 oder auch Arbeitslosigkeit besteht. Hierbei ist es darauf zu achten, dass eine Eigenkündigung, im Bezug auf ALG1, eine Sperrfrist des Zuschusses verhangen werden kann. Nach der Sperrfrist wird der Gründungszuschuss in voller Höhe ausgezahlt. Einstiegsgeld:Eine Existenzgründung aus dem Arbeitslosengeld 2 (ALG2) wird eine Unterstützung, dass so genannte Einstiegsgeld des zukünftigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. In jedem Fall ist die Höhe des Einstiegsgeldes eine Ermessensleistung. Hier wird aber noch die Dauer der Arbeitslosigkeit, die Größe der Berdarfsgemeinschaft (in der der Bedürftige lebt) berücksichtigt.Einfach gesagt wird das Einstiegsgeld aus ALG2 und zuzüglichen der pauschalen 50% des ALG2 zusammengesetzt. Jede weitere 10% kann man einen Zuschuss von jeder weiteren Bedarfsgemeinschaft lebenden Person bekommen.

Die Rechtsform
ist ein zentraler Baustein einer jeden Gründung. Zur Zeit unterscheidet man in Deutschland die folgenden Rechtsformen. Grob gesagt bezeichnet man als Einzelunternehmen jede Selbstständige Arbeit, von einer einzelnen natürlichen Person. Als Einzelunternehmer haftet man voll. Das Einzelunternehmen ist die verbreitete Unternehmensform. Bei einer GbR steht für eine 'Gesellschaft bürgerlichen Rechts' und besteht aus einer Vereinigung von natürlichen, oder auch juristischen Personen. Bei einer GmbH handelt es sich um eine juristische Person des privaten Rechts, an der sich andere natürliche, oder auch juristische Personen in Form von Kapital beteiligen können.

Mini GmbH
Seit dem 01.11.2008 existiert die sogenannte Mini GmbH, oder auch Unternehmergesellschaft. Die Mini GmbH eignet sich für kleine, bis mittlere Gründungen und stellt sich als abgespeckte Version der bisherigen GmbH dar. Das Mindestkapital besteht gerade einmal aus einem Euro. Dadurch wird es dem zukünftigen Unternehmer erheblich erleichtert eine solche Unternehmensform zu gründen. Bei der Gründung einer Mini GmbH (Unternehmergesellschaft) sind die folgenden Punkte zu beachten. Handelsregisteranmeldung, Musterprotokoll, Liste der Gesellschafter Bestellung des Geschäftsführers (es kann jedoch nur einen geben) Der Gesetzgeber sieht für die Gründung einer Mini GmbH ein Musterprotokoll vor. Diese wird auch als Mustersatzung bezeichnet. Ein weiterer positiver Punkt ist das die notarielle Beurkundung deutlich preiswerter als bei einer herkömmlichen GmbH ist, da ja das Stammkapital deutlich niedriger ist. Zur Zeit sieht es danach aus das eine Gründung nicht mehr als 400 Euro kosten wird, was erheblich preiswerter, als die Gründung einer ursprünglichen GmbH sein wird.

Günstige Kredite
Die Banken sind äußerst vorsichtig geworden, wenn es darum geht, Gründern einen Kredit zu gewähren. Eine sinnvolle Ergänzung kann daher ein Darlehen der bundeseigenen Förderbank, der KfWMittelstandsbank sein. Das zu bekommen, kann zwar ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, aber meist ist es der richtige Weg, wenn die Hausbank sich ziert. Zwar wird auch die KfW-Bank den Businessplan genau prüfen, aber sie übernimmt immerhin 80 Prozent des Risikos, sodass der Zugang zum Kredit für den Gründer erleichtert wird, weil die Hausbank im Zweifelsfall nicht auf ihrem Verlust sitzen bleibt. Erste Informationen erhalten sie unter www.kfw-mittelstandsbank.de

KFW Gründercoaching Deutschland
Das Programm unterstützt Existenzgründer durch Zuschüsse zu den Beratungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Zuschuss von bis zu 90 % des Beraterhonorars Erhöhung der Erfolgsaussichten Ihrer Gründung kompetente Begleitung durch anerkannte Berater der KfW-Beraterbörse Unterstützung bis zu 5 Jahre nach Gründung

BAFA Zuschuß
Zuschüsse zu den vom Unternehmensberater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Höchstzuschuss in den alten Bundesländern (einschließlich Berlin) 50 % maximal 1.500 Euro, in den neuen Bundesländern einschließlich des Regierungsbezirks Lüneburg 75 % maximal 1.500 Euro. Bei allgemeinen Beratungen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 Euro im Rahmen der Laufzeit der Richtlinien. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zuschüssen von zusammen maximal 6.000 Euro gefördert. Diese Beschränkung gilt nicht für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten / -innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.